Unruhige Zeiten

Von Aufständen, Revolutionen und Kriegen

 

Kriege, unruhige Zeiten und Aufstände gingen oft mit bitterer Armut und Not der einfachen Bevölkerung einher. Immer wieder lehnte sie sich gegen die Privilegien von Adel und Kirche auf, zumeist mit nur mäßigem Erfolg.

 

Im Laufe der Jahrhunderte gab es in Tirol immer wieder Unruhen, Proteste, Aufstände oder gar Kriege. Nach dem Tod Kaiser Maximilians (1459 – 1519) hatte sein Nachfolger – Ferdinand I. – einen stattlichen Schuldenberg als Erbe. Um diesen zu bedienen, war er auf die (finanzielle) Rückendeckung von Adel und Kirche angewiesen, ebenso wie auf das Wohlwollen und Kredite der Fugger. Im Gegenzug schränkte er die Rechte und Privilegien der einfachen Bevölkerung ein. Die sozialen Verhältnisse am Land verschlechterten sich, die Bauern wurden von ihren Grundherren ausgepresst und mussten hungern, die Forderungen von geistlicher Seite nahmen stetig zu. Martin Luthers Ansinnen nach einer Reform der katholischen Kirche (1517) stieß daher vielerorts auf Zustimmung.

 

Auch in Haiming hatte die Bevölkerung Grund zu Beschwerden: über hohe Zölle und Weggelder sowie hohe Zinsleistungen an das Kloster in Stams gibt es einen Beschwerdebrief aus dieser Zeit.

 

Unter der Führung von Michael Gaismair kam es 1525 zum Aufstand in Tirol, auch das Kloster Stams wurde geplündert. Der Aufstand richtete sich vorrangig gegen die geistlichen und adeligen Großgrundbesitzer. Bei der Abhaltung eines Landtags in Innsbruck (12. Juni – 21. Juli 1525) mit Gesandten aus allen Teilen des Reiches und auch rund 200 Bauerndelegierten schien Ferdinand I. zu Kompromissen an die unteren Stände bereit (z. B. Reduzierung der Abgaben und Steuern). Im August 1525 wurde Gaismair jedoch festgenommen, Ferdinand machte seine Zusagen rückgängig und ging mit Söldnern gegen die aufständischen Bauern vor. Gaismair musste ins Ausland fliehen und wurde 1532 in Padua auf Geheiß der Habsburger ermordet.

 

Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit

Mit den Koalitionskriegen versuchten u. a. Österreich, Preußen und Großbritannien ein Überschwappen der Ideen der Französischen Revolution von 1789 zu verhindern. Mit Napoleon Bonaparte hatten die Franzosen jedoch einen erfolgreichen Heerführer. So standen die Franzosen 1796 schließlich auch an den Grenzen Tirols. Nach dem Landlibell von Kaiser Maximilian waren die waffenfähigen Männer vom 18. bis zum 60. Lebensjahr zur Landesverteidigung verpflichtet (durften aber nicht zum Kriegsdienst außerhalb der Landesgrenzen eingezogen werden). Tirol wurde Kriegsschauplatz. Nach der Dreikaiserschlacht bei Austerlitz musste Kaiser Franz I. Tirol an die Bayern abtreten. Der Kurfürst von Bayern war ein Verbündeter Napoleons, dem selbsternannten Kaiser der Franzosen.

 

1809: Tirol gehört (schon wieder) zu Bayern

Wie schon früher war Tirol wieder ein Teil Bayerns. Das über die Jahrhunderte gewachsene Nationalgefühl der Tiroler war jedoch bereits stark und der bayrische König hielt sich nicht an sein Versprechen, die alten Tiroler Landesrechte nicht zu ändern. Als die Bayern begannen, junge Männer zum Militärdienst einzuziehen, damit sie außerhalb der Landesgrenzen als Verbündete Napoleons kämpfen sollten, wurde ein kritischer Punkt erreicht. Die Tiroler wagten den Aufstand gegen den scheinbar unbesiegbaren Napoleon mit den allseits bekannten Folgen.

 

Haiming: 1809 und 1848

Für Haiming brachte das Jahr 1809 Einberufungen, Einquartierungen von bayrischem Militär und nach der kurzfristigen Befreiung durch die siegreichen Kämpfe am Bergisel auch Landesverteidiger. Unter den 7.203 Mann, die das Landgericht St. Petersberg 1809 mit abwechselndem Dienst stellte, waren auch einige Haiminger, die in Scharnitz, Leutasch und Seefeld eingesetzt wurden. Nach der Niederlage wurden zahlreiche junge Männer 1810 von den Bayern zwangsrekrutiert und mussten 1812 beim Napoleonischen Russlandfeldzug mitziehen.

 

Gefallene Haiminger von 1809:
  • » Abraham Stigger (Bauer) – am 13.4.1809 am Bergisel (tödlich verwundet)
  • » Joachim Stigger (Bauer aus Riedern) – ebenfalls 1809 am Bergisel (erschossen)
Mit dem kaiserlichen Grundentlastungspatent von 1849 wurde es den bisher untertänigen Bauern ermöglicht, gegen Zahlung eines bestimmten Betrages das freie Eigentum an Grund und Boden zu erwerben. Für den Nachweis der getätigten Zahlungen (ein Drittel vom Zwanzigfachen der bisher geleisteten jährlichen Abgaben) führten die Bauern sogenannte Grundentlastungsbücher. Die Kopie zeigt einen Auszug aus dem Grundentlastungsbüchlein vom Haiminger Bauern Engelbert Waldhart (er starb am 15. September 1878, war der Schwiegervater von Johann Golser). Die „Waldhart“ stammen aus Oberhofen.
 

 

Die Revolution von 1848 / Bauernbefreiung

In der Völkerschlacht bei Leipzig ging der Stern Napoleons unter. Beim Wiener Kongress 1814/1815 feilschten die Fürsten um ihre Länder – ohne Rücksicht auf die Wünsche der kriegsgeplagten Bevölkerung, was den Boden für die nächste Revolution 1848 bereitete. Tirol kehrte zwar wieder zum österreichischen Habsburg zurück, aber die soziale und wirtschaftliche Lage war schwierig. Im März und Oktober 1848 kam es daher zu Aufständen, einige Forderungen (z. B. 10-Stunden-Arbeitstag, Lohnerhöhungen, Gründung des „Ersten österreichischen Arbeitsvereins“) konnten durchgesetzt werden.

 

Auch wenn die Bauern in Tirol vergleichsweise relativ viele Freiheiten hatten, kam es erst nach der Revolution von 1848 zur endgültigen Abschaffung des Feudalsystems. Die sogenannte „Bauernbefreiung“ gilt als wichtigstes unmittelbares Ergebnis der Revolution. Durch die Grundentlastung bekamen die Bauern die Möglichkeit, Eigentümer des von ihnen bewirtschafteten Landes zu werden.

 

An die Stelle der früheren Abgaben an den Grundherrn traten nun jedoch Steuern von Land, den neu entstandenen Gemeinden und Staat.

 

1849 wurden die Bezirksgerichte und Bezirkshauptmannschaften eingerichtet. Die Gerichtsbezirke Telfs und Silz bildeten einen Distrikt, der einen Abgeordneten für den Landtag Tirol zu wählen hatte. Dieser Abgeordnete sowie sein Stellvertreter wurden von 29 Wahlmännern aus den Bezirken bestimmt. Die Wahlmänner wiederum waren in den Gemeinden zu ermitteln (aktives Wahlrecht: 24. Lebensjahr, passives Wahlrecht: 30. Lebensjahr). Haiming hatte – abhängig von seiner Einwohnerzahl (1.397) – drei solche Wahlmänner zu bestimmen.