28.09.2021 10:48

Wer darf ins Dorf?

Ein Auszug aus dem Haiming Buch von Anton Bachler und Karl Hofer aus dem Jahr 1984 (Seite 33 - 34)
Wer darf in die Dorfgemeinschaft aufgenommen werden?
Der 26. und die folgenden Punkte (des Haiminger Weistums, Anm. d. Red.) befassen sich besonders ausführlich mit der Frage, wer in die Dorfgemeinschaft aufgenommen werden kann.Das Haiminger Weistum befasste sich auch ausführlich mit der Frage, wer in die Dorfgemeinschaft aufgenommen werden durfte. Ortsfremde, die sich verheiraten und in Haiming niederlassen wollten, bedurften der Zustimmung der Gerichtsobrigkeit und der Gemeinde. Haben sie diese nicht bekommen, sind sie an den Ort ihrer Herkunft auszuweisen.


Wenn „Manns- oder Weibspersonen“ von Haiming fortgeheiratet und ihr Vermögen mitgenommen haben, dann aber fast mittellos mit der Familie zurückkommen wollen, sollen sie keinesfalls wieder aufgenommen, noch durch irgend jemand, es seien Freunde, Nachbarsleute eingelassen werden, ohne Zustimmung und reifliche Überlegung der Dorfgemeinschaft und der gerichtlichen Obrigkeit. Wer dagegen verstößt, hat alsbald 12 Gulden in barem Geld zu erlegen. Das Strafgeld wird zwischen Herrschaft und Gemeinde geteilt.


Heimlich sich aufhaltende Personen sind durch die Obrigkeit „expressis“ hinauszuschaffen.
Wer sich aber im Dorf Haiming niederlassen will, mit obrigkeitlicher Bewilligung und gutwilligem Nachgeben, der hat als Mann 8, als Frau 6 Gulden als Einkaufsgeld zu bezahlen. Wer es aber von den Zugezogenen an Einigkeit (Gemeinschaftssinn), Gehorsam und Gutwilligkeit trotz Mahnung ermangeln läßt, ist aus dem Dorf „hinwegzuschaffen“.


Es soll sich auch niemand unterstehen, herrenlosem Gesindel für einen oder mehrere Tage Unterschlupf zu geben, damit diese Fremden keine Gelegenheit zur Auskundschaftung hätten, wo und wie man am einfachsten fremdes Gut sich aneignen könne.
Man soll nicht durchziehendem Volk Kost und Herberge geben, weil dadurch die eigenen Gemeindearmen vernachlässigt würden. (Diese harten Bestimmungen lassen sich aus den Zeitumständen und der Denkweise der Menschen von damals erklären. Der Nächste war wirklich nur der Dorfgenosse.)

Quelle: Bachler, A./Hofer, K.: Haiming, Herausgeber: Gemeinde Haiming, Eigenverlag, 1984 (Seite 33 - 34)